Mundsprays dürfen in einem Flugzeug mitgeführt werden, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen: Die Behältergröße darf 100 Milliliter nicht überschreiten und sie müssen als einzelner Gegenstand in Ihrem Handgepäck mitgeführt werden. Die spezifischen Richtlinien lauten wie folgt:
Volumenbegrenzung: Gemäß den Vorschriften der Zivilluftfahrtbehörde beträgt das maximale Volumen für flüssige Kosmetika (einschließlich Sprays), die Sie in Ihrem Handgepäck mitführen, auf Inlandsflügen 100 Milliliter. Die Grenze von „100 Millilitern“ bezieht sich auf das auf dem Behälter selbst aufgedruckte Fassungsvermögen und nicht auf die tatsächlich darin verbleibende Flüssigkeitsmenge. Wenn zum Beispiel eine Sprühflasche ein Fassungsvermögen von 150 Millilitern hat-auch wenn sie derzeit nur 50 Milliliter enthält-erfüllt sie nicht die Handgepäckanforderungen-.
Artikelbeschränkung: Sie dürfen nur einen Artikel jeder spezifischen Art von Kosmetikprodukt mit sich führen und alle diese Artikel müssen zusammen in einem einzigen transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (normalerweise mit einem Fassungsvermögen von 1 Liter) untergebracht werden. Wenn Sie mehrere flüssige Gegenstände (z. B. Toner, Lotion usw.) transportieren müssen, müssen Sie sicherstellen, dass jeder einzelne Behälter nicht mehr als 100 Milliliter fasst und dass alle Gegenstände in dieser einzigen Tasche zusammengefasst sind.
Option für aufgegebenes Gepäck: Wenn ein Mundspraybehälter die 100-Milliliter-Grenze überschreitet, kann er nicht im Handgepäck befördert werden, kann aber als aufgegebenes Gepäck aufgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtmenge der aufgegebenen Flüssigkeiten den spezifischen Vorschriften der Fluggesellschaft entsprechen muss und die Verpackung auslaufsicher und ausreichend haltbar sein muss, um Bruch zu verhindern.
Inhaltsstoffe und Eigenschaften: Wenn ein Mundspray brennbare oder explosive Inhaltsstoffe (z. B. eine hohe Alkoholkonzentration) enthält, kann es als Gefahrstoff eingestuft werden; Das Mitführen oder Einchecken solcher Gegenstände ist strengstens untersagt. Diese Artikel sind normalerweise deutlich auf dem Produktetikett gekennzeichnet. Sie sollten die Zutatenliste sorgfältig prüfen, um die Einhaltung sicherzustellen.
Abweichungen bei internationalen Flügen: Auf internationalen Flügen können strengere Flüssigkeitsbeschränkungen gelten (z. B. einzelne Behälter dürfen 100 Milliliter nicht überschreiten, wobei das Gesamtvolumen 1 Liter nicht überschreitet). Darüber hinaus können bestimmte Länder oder Regionen zusätzliche Beschränkungen für bestimmte Zutaten (z. B. Alkohol) vorsehen. Es wird empfohlen, vor Ihrer Reise die offizielle Website der Fluggesellschaft zu konsultieren oder sich an die Sicherheitsabteilung des Flughafens zu wenden, um die spezifischen Anforderungen für Ihr Reiseziel zu bestätigen.
Weitere wichtige Überlegungen:
Sicherheitskontrolle: Wenn Sie Sicherheitskontrollen passieren, müssen Sie den durchsichtigen Plastikbeutel mit Ihren flüssigen Gegenständen aus Ihrem Handgepäck entfernen und ihn separat zur Kontrolle vorzeigen. Wenn das Sicherheitspersonal das Öffnen eines Containers zur Inspektion verlangt, müssen Sie den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge leisten.
Besondere Umstände: Wenn Sie aus medizinischen Gründen ein Mundspray mit großer -Kapazität (z. B. ein medizinisches Spray) benötigen, können Sie sich im Voraus an die Fluggesellschaft oder die Sicherheitsabteilung des Flughafens wenden, um eine Sondergenehmigung anzufordern oder sich mit entsprechenden medizinischen Unterlagen über das Mitführen des Sprays zu erkundigen.
Alternativen: Wenn das Volumen Ihres Sprays die zulässige Grenze überschreitet und nicht als Gepäck aufgegeben werden kann, können Sie eine Reiseflasche mit kleinem Fassungsvermögen (weniger als oder gleich 100 ml) kaufen, den Inhalt hineinfüllen und diese mitnehmen; Alternativ können Sie Produkte in Reisegröße -kaufen, die bereits den Vorschriften entsprechen.
Zusammenfassung: Ob Sie ein Mundspray im Flugzeug mitnehmen dürfen oder nicht, hängt von der Menge, der Menge und den Inhaltsstoffen ab. Sprays mit einem Volumen von 100 ml oder weniger dürfen-sofern sie als Einzelstück mitgeführt werden-im Handgepäck-mitgeführt werden; Gegenstände, die dieses Volumen überschreiten oder gefährliche Inhaltsstoffe enthalten, müssen jedoch entweder als Gepäck aufgegeben oder abgegeben werden. Vor Reiseantritt empfiehlt es sich, das Produktetikett zu überprüfen und die spezifischen Vorschriften Ihrer Fluggesellschaft zu konsultieren, um Reiseverzögerungen durch Nichteinhaltung zu vermeiden.

